Nutzungsbestimmungen Flowtrail Stromberg
Der Flowtrail Stromberg ist eine öffentliche Sportanlage der Stadt Stromberg,
die allen privaten Nutzern kostenfrei zur Verfügung steht.
Sie wurde unter Federführung der DIMB, mit Unterstützung der Gravity Pilots
Eltville, des MTB-Club Beinhart Ingelheim und des Tus Stromberg in
ehrenamtlicher Arbeit errichtet.
1. Der Flowtrail Stromberg steht privaten Nutzern kostenfrei zur Verfügung. Auch
gewerbliche Nutzern (Fahrtechikvetanstalter etc.) oder Veranstaltern
organisierterVeranstaltungen kann der Flowtrail -auf Antrag- zurVerfügung
gestelt werden. Jeder gewerbliche Nutzer wie Fahrtechnikveranstalter oder
Veranstalter organisierter Veranstaltungen ist verpflichtet, jede Veranstaltung
auf dem Flowtrail spätestens zwei Monate vor dem Termin per Mail an
info@flowtrail-stromberg.de bei dem Flowtrail Stromberg e.V. anzumelden.
Der Antragsteller erhält zeitnah überden FlowtrailStromberg e. V. die
Rückmeldung, ob, und, wenn ja, die Veranstaltung unter welchen
Voraussetzungen genehmigt werden wird. Dies erfolgt in Abstimmung mit der
Stadt Stromberg. Für gewerbliche Veranstaltungen wird grundsätzlich eine
Nutzungsgebühr in Höhe von 10,-€je Teilnehmer erhoben.
Die Zahlung der Gebühr erfolgt auf Rechnung des Flowtrail Stromberge. V., der
die Einnahmen für den Erhalt des Flowtrails verwendet.
Die Betreuung der Strecke obliegt dem Flowtrail Stromberg e.V. und dessen
Erfüllungsgehilfen.
Hinweisen und Anordnungen von beauftragten Mitgliedem des Flowtrail
Stromberg e.V., der Stadtverwaltung sowie des Forstamtes sind unverzüglich
Folge zu leisten. Streckenschilder sowie die Verkehrsbeschilderung sind zu
beachten. Insoweit ermächtigt die Stadt Stromberg den Flowtraile. V.
3. Die Stadt Stromberg und der Flowtrail Stromberg e.V. sind bestrebt, die
Sicherheit der Strecke jederzeit zu gewährleisten.
Dies erfolgt durch regelmäßige Kontrollrundgänge und Besichtigungen und
eigene Testfahrten.
Die Nutzung der Strecke durch private wie auch durch gewerbliche Nutzer
erfolgt trotzdem grundsātzlich auf eigene Gefahr.
4. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine Geländestrecke
handelt, deren Befahren fahrtechnisches Können sowie ein geeignetes und
technisch einwandfreies Moutainbike sowie entsprechende Ausstattung
verlangt.
Die blaue Markierung weist auf leichtere Anforderungen an das fahrtechnische
Können hin, die rote Markierung auf ein mittleres fahrtechnisches Können und
die schwarze Markierung auf hohes fahrtechnisches Können.
Sollten die unter 3. genannten Personen oder deren Erfüllungsgehitfen
feststellen, dass der Flowtrail Stromberg e. V. durch Biker genutzt wird, die
durch die Strecke überfordert sind oder sich regelwidrig verhalten, sind diese
Personen berechtigt, den Nutzer von der Benutzung der Strecke ganz oder
teiweise mit sofortiger Wirkungauszuschließen.
5. Die Benutzung der Strecke erfolgt -unabhängig von der Schwierigkeitsstufe- auf
eigene Gefahr. Jeder Nutzer der Strecke akzeptiert, dass es selbst bei
sachgemäßer Nutzung auf Grund vonVWitterungseinflüssenoder Fahrfehlern zu
Stürzen und Schäden kommen kann.
Jeder Nutzer hat den Streckenverlauf einschließlich der Hindernisse mit der
gebotenen Vorsicht vor der Benutzung zu überprüfen und in eigener
Verantwortung zu beurteilen und zu entscheiden, ob er den Anforderungen
gewachsen ist.
Weder die Stadt Stromberg noch der Flowtrail Stromberg e. V. haften für
Schäden, die aus Fahr- oder Materialfehlern an Bike oder Ausrüstung des
Nutzers entstehen.
Für Sach- oder Personenschäden haften die Stadt Stromberg und der Flowtrail
Stromberg e. V. nur, soweit diese Schäden durch grob fahrlässige oder
vorsätzliche Handlungen der Stadt Stromberg oder des Flowtrail
Stromberg e. V. verursacht worden sind.
8 Bei Nässe sowie in der Zeit vom 02. November bis 31. März ist die Strecke
geschlossen. Sperrungen mittels Kette o.ä. sowie durch ,rotes Ampelsymbol
uf der Website sind zu beachten. In den Offnungsmonaten sind die gesondert
ausgewiesenen Offnungszeiten zu berücksichtigen.
9. Ein Befahren der Strecke ist nur mit Sicherheitshelm gestattet. Das Befahren
der schwarz markierten Abschnitte ist zudem nur mit Protektorenausstattung
zulässig. Für die rot markierte Streckenführung wird das Tragen von
Protektoren empfohlen. Es empfiehlt sich zudem, die Strecke nur in Begleitung
einer weiteren Person zu nutzen.
10.Die Nutzer sind dazu verpflichtet, sich jederzeit so zu verhalten, dass sie sich
und andere Nutzer nicht gefährden. Hierzu gehören insbesondere ein
ausreichender Sicherheitsabstand und eine den Strecken und
Sichtverhältnissen sowie dem eigenen Können angepasste Geschwindigkeit
und Fahrvweise. Langsamere Fahrer lassen schnellere Fahrer passieren, sobald
dies gefahrlos moglich ist. An un0bersichtlichen Stellen darf nicht angehalten
werden bzw. diese sind bei unfreiwiligem Stopp sofort zu räumen.
An Trailkreuzungen gilt rechts vor links, Beim Kreuzen von Wanderwegen und
offentlichen Straßen sowie vor den Bremsschikanen ist höchste Vorsicht
geboten. Bei einer Straßenquerung ist vom Rad abzusteigenl
13.Aus Sicherheitsgründen ist eln Betreten der Strecke für Fußgänger untersagt.
Dies gilt auch für bergauf schiebende Biker. Es bestehterhetbliche Unfallgefahr!