Nutzungsbestimmungen

Nutzungsbedingungen

Der Flowtrail Stromberg ist eine öffentliche Sportanlage der Stadt Stromberg, die privaten Personen kostenfrei zur Nutzung zur Verfügung steht. Deren Errichtung sowie Pflege, Instandhaltung und Weiterentwicklung ist getragen von ehrenamtlichem Engagement. Handlungen, die den nachfolgenden Nutzungsbestimmungen widersprechen führen zur sofortigen Untersagung der Nutzung der Strecken des Flowtrail Stromberg.

Mitglieder des Flowtrail Stromberg e.V. sowie Erfüllungsgehilfen des Vereins sind jederzeit berechtigt bei Zuwiderhandlung einen temporären Ausschluss von der Nutzung auszusprechen

  1. BIKE

Das Befahren der Strecken und die Benutzung des Übungsplatzes des Flowtrail Stromberg e.V. ist ausschließlich mit Mountainbikes oder sogenannten E-Mountainbikes (nicht versicherungspflichtige Pedelecs, die die Muskelkraft bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützen) zulässig. Das Betreten der Strecke ist Fußgängern strengstens untersagt. Auch das Befahren mit anderen Fortbewegungsmitteln ist nicht gestattet. Es herrscht Verletzungsgefahr.

  1. HELM

Ein Befahren der Strecken und des Übungsplatzes ist nur mit Fahrradhelmgestattet. Darüber hinaus sind weitere Schutzausstattung in Form von Protektoren grundsätzlich empfohlen und in schwarz markierten Abschnitten verpflichtend. Es empfiehlt sich zudem, die Strecke nur in Begleitung einer weiteren Person zu nutzen.

  1. Steckencharakter

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine Geländestrecke handelt. Das Befahren erfordert neben fahrtechnischem Können auch ein geeignetes und technisch einwandfreies Mountainbike sowie eine entsprechende (Schutz-)Ausstattung.

  • Blaue Markierungen kennzeichnen die Streckenabschnitte mit den niedrigsten Anforderungen
  • Rote Markierungen kennzeichnen Streckenabschnitte, die ein fortgeschrittenes fahrtechnisches Können erfordern
  • Schwarze Markierungen kennzeichnen Streckenabschnitte, die ein hohes Maß an fahrtechnischem Können erfordern
  • Totenkopf Markierungen kennzeichnen Abschnitte, die aufgrund ihrer Gegebenheiten (Sprünge mit Gap, etc.) ein erhöhtes Risiko darstellen, diese sollten nur von von äußerst erfahrenen Personen befahren werden
  1. Fahrtrichtung

Die Trails des Flowtrail Stromberg e.V. dürfen nur in der vorgegebenen Fahrtrichtung befahren werden. Es herrscht Einbahnstraßenregelung. Das Stehenbleiben auf der Strecke ist ebenso untersagt wie das Schieben oder Fahren entgegen der Fahrtrichtung. Die Strecken dürfen nur über die dafür vorgesehenen Eingänge befahren werden, das wiederholte Üben einzelner Passagen ist somit ausgeschlossen. Im Falle eines Sturzes ist die Strecke schnellstmöglich zu räumen.

  1. Verhalten

Es ist sich jederzeit so zu verhalten, dass eine Eigen- und auch Fremdgefährdung ausgeschlossen werden kann. Hierzu gehören insbesondere ein ausreichender Sicherheitsabstand und eine den Strecken und Sichtverhältnissen sowie dem eigenen Können angepasste Geschwindigkeit und Fahrweise. Langsamere FahrerInnen lassen schnellere passieren, sobald dies gefahrlos möglich ist.

  1. Nutzung auf eigene Gefahr

Die Benutzung der Strecke erfolgt -unabhängig von der Schwierigkeitsstufe- auf eigene Gefahr. Die Nutzung der Strecke erfolgt im Einverständnis und Wissen, dass es selbst bei sachgemäßer Nutzung auf Grund von Witterungseinflüssen oder Fahrfehlern zu Stürzen und Schäden kommen kann. Vor einer Nutzung ist der Streckenverlauf einschließlich der Hindernisse mit der gebotenen Vorsicht zu überprüfen. Weder die Stadt Stromberg noch der Flowtrail Stromberg e.V. haften für Personen- oder Sachschäden, die aus Fahr- oder Materialfehlern resultieren. Für Sach- oder Personenschäden haften die Stadt Stromberg und der Flowtrail Stromberg e.V. nur, soweit diese Schäden durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen der Stadt Stromberg oder des Flowtrail Stromberg e.V. verursacht worden sind.

Kinder unter 14 Jahren sollten die Strecken sowie den Übungsplatz des Flowtrail Stromberg e.V. nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person oder einer beauftragten Aufsichtsperson befahren.

  1. Trailkreuzungen

An Trailkreuzungen ist erhöhte Vorsicht geboten. Weiterhin ist auf allen Strecken und auch dem Übungsplatz gegenseitige Rücksichtnahme, sowie ein respektvoller Umgang selbstverständlich.

  1. private Nutzung

Der Flowtrail Stromberg steht privaten Personen kostenfrei zur Nutzung zur Verfügung.

  1. gewerbliche Nutzung

Auf Antrag kann der Flowtrail auch zur gewerblichen Nutzung oder für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden. Jede geplante gewerbliche Nutzung oder andere Form der Sondernutzung ist dem Flowtrail Stromberg e.V. spätestens zwei Monate vor dem Termin der Durchführung per Mail (info@flowtrail-stromberg.de) mitzuteilen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand des Vereins, die Entscheidung orientiert sich u.a. an den Vorgaben der Satzung sowie der Gebührenordnung des Vereins. Dem Antragsteller wird zeitnah mitgeteilt ob, und unter welchen Voraussetzungen dem Antrag entsprochen werden kann. Eine Sondernutzung ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Für nicht angezeigte gewerbliche Nutzungen, Veranstaltungen oder Sondernutzungen wird bei Bekanntwerden nachträglich eine Gebühr erhoben. Der Vorstand des Flowtrail Stromberg e.V. behält sich in diesen Fällen weitere Maßnahmen vor.

  1. Steckenbetreuung

Die Betreuung der Strecke obliegt dem Flowtrail Stromberg e.V. und dessen Erfüllungsgehilfen. Hinweisen und Anordnungen von durch den Vorstand beauftragten Mitgliedern, der Stadtverwaltung sowie des Forstamtes oder anderer Ordnungsbehörden sind unverzüglich Folge zu leisten. Streckenschilder sowie die Verkehrsbeschilderung sind zu beachten. Insoweit ermächtigt die Stadt Stromberg den Flowtrail Stromberg e.V.

  1. Allgemeine Verkehrsregeln

Die Zuwege, Forststraßen und Parkplätze unterliegen den allgemeinen Verkehrsregeln. Das Parken ist nur in ausgewiesenen Parkplätzen gestattet, Not- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten und Waldwege dürfen nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden. Jegliche Form des Kampierens unterliegt den allgemeinen Regelungen der Ordnungsbehörden.

  1. Respektiere die Natur

Es ist strengstens untersagt Müll im Wald oder auf den Parkplätzen zurückzulassen. Die Natur ist zu respektieren und jegliches schadhaftes Verhalten zu unterlassen. Bitte betreibt keine Musiklautsprecher im Wald und unterlasst auch sonstige Lärmbelästigungen.

  1. Verkehrssicherungspflicht

Die Stadt Stromberg und der Flowtrail Stromberg e.V. sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht bestrebt, die Sicherheit der Strecke zu gewährleisten. Dies erfolgt durch regelmäßige Kontrollrundgänge sowie Testfahrten. Beschädigungen an der Strecke oder an Hindernissen sind dem Verein (an info@flowtrail-stromberg.de oder über das entsprechende Formular auf unserer Homepage) mitzuteilen.

  1. Bei Nässe geschlossen

Bei starker Nässe sowie in der Zeit vom 02. November bis 31. März ist die Strecke geschlossen. Sperrungen mittels Kette o.ä. sowie durch „rotes Ampelsymbol“ auf der Website sind zu beachten. In den Öffnungsmonaten sind die gesondert ausgewiesenen Öffnungszeiten zu berücksichtigen.

  1. Der Wald ist für alle da!

Unsere Strecken sind für Groß und Klein, Alt und Jung, blutige Anfänger und Profis da. Nehmt Rücksicht aufeinander! Respektiert die Natur und die Tierwelt genauso wie andere BesucherInnen des Waldes! Beim Kreuzen von Wanderwegen und von öffentlichen Straßen sowie vor den Bremsschikanen ist höchste Vorsicht geboten. Bei einer Straßenquerung ist vom Rad abzusteigen!