Nutzungsbestimmungen

Nutzungsbestimmungen Flowtrail Stromberg

Der Flowtrail Stromberg ist eine öffentliche Sportanlage der Stadt Stromberg,

die allen privaten Nutzern kostenfrei zur Verfügung steht.

Sie wurde unter Federführung der DIMB, mit Unterstützung der Gravity Pilots

Eltville, des MTB-Club Beinhart Ingelheim und des Tus Stromberg in

ehrenamtlicher Arbeit errichtet.

1. Der Flowtrail Stromberg steht privaten Nutzern kostenfrei zur Verfügung. Auch

gewerbliche Nutzern (Fahrtechikvetanstalter etc.) oder Veranstaltern

organisierterVeranstaltungen kann der Flowtrail -auf Antrag- zurVerfügung

gestelt werden. Jeder gewerbliche Nutzer wie Fahrtechnikveranstalter oder

Veranstalter organisierter Veranstaltungen ist verpflichtet, jede Veranstaltung

auf dem Flowtrail spätestens zwei Monate vor dem Termin per Mail an

info@flowtrail-stromberg.de bei dem Flowtrail Stromberg e.V. anzumelden.

Der Antragsteller erhält zeitnah überden FlowtrailStromberg e. V. die

Rückmeldung, ob, und, wenn ja, die Veranstaltung unter welchen

Voraussetzungen genehmigt werden wird. Dies erfolgt in Abstimmung mit der

Stadt Stromberg. Für gewerbliche Veranstaltungen wird grundsätzlich eine

Nutzungsgebühr in Höhe von 10,-€je Teilnehmer erhoben.

Die Zahlung der Gebühr erfolgt auf Rechnung des Flowtrail Stromberge. V., der

die Einnahmen für den Erhalt des Flowtrails verwendet.

Die Betreuung der Strecke obliegt dem Flowtrail Stromberg e.V. und dessen

Erfüllungsgehilfen.

Hinweisen und Anordnungen von beauftragten Mitgliedem des Flowtrail

Stromberg e.V., der Stadtverwaltung sowie des Forstamtes sind unverzüglich

Folge zu leisten. Streckenschilder sowie die Verkehrsbeschilderung sind zu

beachten. Insoweit ermächtigt die Stadt Stromberg den Flowtraile. V.

3. Die Stadt Stromberg und der Flowtrail Stromberg e.V. sind bestrebt, die

Sicherheit der Strecke jederzeit zu gewährleisten.

Dies erfolgt durch regelmäßige Kontrollrundgänge und Besichtigungen und

eigene Testfahrten.

Die Nutzung der Strecke durch private wie auch durch gewerbliche Nutzer

erfolgt trotzdem grundsātzlich auf eigene Gefahr.

4. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine Geländestrecke

handelt, deren Befahren fahrtechnisches Können sowie ein geeignetes und

technisch einwandfreies Moutainbike sowie entsprechende Ausstattung

verlangt.

Die blaue Markierung weist auf leichtere Anforderungen an das fahrtechnische

Können hin, die rote Markierung auf ein mittleres fahrtechnisches Können und

die schwarze Markierung auf hohes fahrtechnisches Können.

Sollten die unter 3. genannten Personen oder deren Erfüllungsgehitfen

feststellen, dass der Flowtrail Stromberg e. V. durch Biker genutzt wird, die

durch die Strecke überfordert sind oder sich regelwidrig verhalten, sind diese

Personen berechtigt, den Nutzer von der Benutzung der Strecke ganz oder

teiweise mit sofortiger Wirkungauszuschließen.

5. Die Benutzung der Strecke erfolgt -unabhängig von der Schwierigkeitsstufe- auf

eigene Gefahr. Jeder Nutzer der Strecke akzeptiert, dass es selbst bei

sachgemäßer Nutzung auf Grund vonVWitterungseinflüssenoder Fahrfehlern zu

Stürzen und Schäden kommen kann.

Jeder Nutzer hat den Streckenverlauf einschließlich der Hindernisse mit der

gebotenen Vorsicht vor der Benutzung zu überprüfen und in eigener

Verantwortung zu beurteilen und zu entscheiden, ob er den Anforderungen

gewachsen ist.

Weder die Stadt Stromberg noch der Flowtrail Stromberg e. V. haften für

Schäden, die aus Fahr- oder Materialfehlern an Bike oder Ausrüstung des

Nutzers entstehen.

Für Sach- oder Personenschäden haften die Stadt Stromberg und der Flowtrail

Stromberg e. V. nur, soweit diese Schäden durch grob fahrlässige oder

vorsätzliche Handlungen der Stadt Stromberg oder des Flowtrail

Stromberg e. V. verursacht worden sind.

8 Bei Nässe sowie in der Zeit vom 02. November bis 31. März ist die Strecke

geschlossen. Sperrungen mittels Kette o.ä. sowie durch ,rotes Ampelsymbol

uf der Website sind zu beachten. In den Offnungsmonaten sind die gesondert

ausgewiesenen Offnungszeiten zu berücksichtigen.

9. Ein Befahren der Strecke ist nur mit Sicherheitshelm gestattet. Das Befahren

der schwarz markierten Abschnitte ist zudem nur mit Protektorenausstattung

zulässig. Für die rot markierte Streckenführung wird das Tragen von

Protektoren empfohlen. Es empfiehlt sich zudem, die Strecke nur in Begleitung

einer weiteren Person zu nutzen.

10.Die Nutzer sind dazu verpflichtet, sich jederzeit so zu verhalten, dass sie sich

und andere Nutzer nicht gefährden. Hierzu gehören insbesondere ein

ausreichender Sicherheitsabstand und eine den Strecken und

Sichtverhältnissen sowie dem eigenen Können angepasste Geschwindigkeit

und Fahrvweise. Langsamere Fahrer lassen schnellere Fahrer passieren, sobald

dies gefahrlos moglich ist. An un0bersichtlichen Stellen darf nicht angehalten

werden bzw. diese sind bei unfreiwiligem Stopp sofort zu räumen.

An Trailkreuzungen gilt rechts vor links, Beim Kreuzen von Wanderwegen und

offentlichen Straßen sowie vor den Bremsschikanen ist höchste Vorsicht

geboten. Bei einer Straßenquerung ist vom Rad abzusteigenl

13.Aus Sicherheitsgründen ist eln Betreten der Strecke für Fußgänger untersagt.

Dies gilt auch für bergauf schiebende Biker. Es bestehterhetbliche Unfallgefahr!